Rechtsgebiete und Schwerpunkte unserer Kanzlei 

Wie jede gute Rechtsanwaltskanzlei, können auch wir nicht von uns behaupten, in allen Rechtsgebieten "die Besten" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass wir in unseren Tätigkeitsschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand sind. Wir möchten Ihnen daher unsere Tätigkeitsschwerpunkte auf den folgenden Seiten kurz vorstellen. Informieren Sie sich gerne auch über unsere Anwaltskosten.


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Arbeits­recht

 In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.


Unsere Leistungen
Die Kanzlei vertritt im Rahmen des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Wir vertreten Sie in Kündigungsschutzprozessen, beraten Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung des Betriebs, überprüfen und entwerfen Arbeitsverträge.



 

Datenschutz    (DS-GVO)


In den vergangenen Jahren ist viel zu dem Thema Datenschutz aufgrund der Einführung der DSGVO publiziert worden.

Tatsächlich ergeben sich eine Vielzahl von Meinungen wie das Thema im Unternehmen korrekt umgesetzt werden sollte. Wir können Ihr Unternehmen zu diesem Thema beraten. Rechtsanwalt Melzer ist von der Dekra zertifizierte Fachkraft im Thema Datenschutz. Aber auch wenn Sie der Meinung sind, Betroffener einer unzulässigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu sein, steht Ihnen unsere Kanzlei mit Rechtsanwalt Melzer zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. 

Ihrer Rechte als Betroffener sind:

 

• Recht auf Auskunft ( Art. 15 DSGVO )
• Recht auf Berichtigung ( Art. 16 DSGVO )
• Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" ( Art. 17 DSGVO )
• Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ( Art. 18 DSGVO )
• Das Recht auf Widerspruch ( Art. 21 DSGVO)
• Das Recht auf Schadensersatz (Art.82 DSGVO)

 





 




Verkehrs­recht

Im Rahmen von Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren können die Folgen eines Verstoßes von Geldbußen, über vorübergehende Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dies richtet sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, dem StGB, Ihrem Punktekonto und vielen weiteren Faktoren. Der Laie kann aber nur sehr selten beurteilen, ob die Sachverhalte von den Ordnungsbehörden rechtmäßig ermittelt wurden. Hierzu bedarf es aber auch im Bereich der Anwaltschaft einer Spezialisierung, denn neben den speziellen Kenntnissen der rechtlichen Materie, sind Fachkenntnisse über die aktuelle Messtechnik erforderlich, um Fehler bei der Ermittlung der tatsächlichen Geschwindigkeit durch ein bestimmtes Messgerät erkennen zu können. Entsprechende Seminare, die sich u.a. mit den Fehlerquellen der aktuell eingesetzten Messtechnik auseinandersetzen, werden von Herrn Rechtsanwalt Franken regelmäßig wahrgenommen.


Weitaus Problematischer sind im Verkehrsrecht jedoch oftmals die Folgen eines Unfalls. Diese Folgen für Sie zu regeln gehört zum Aufgabenbereich eines verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalts. Überlassen Sie die Regelung eines Unfallschadens nicht einfach den Versicherungen - diese haben ein erhebliches Eigeninteresse Ihnen möglichst wenig zu zahlen. Auch Werkstätten bieten sich häufig an, die Unfallfolgen zu regeln und legen Ihnen noch im Moment, da Sie als Unfallopfer geschockt sind, Abtretungserklärungen vor, die der Laie nicht durchschaut, die aber erhebliche Auswirkungen für die Schadensabwicklung haben. Die ständige Rechtsprechung ist daher der Auffassung, dass ein Unfallopfer grundsätzlich zur Schadensabwicklung auf Kosten der gegnerischen Haftpflicht einen Rechtsanwalt beauftragen kann.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen unser Fachanwalt Herr
Franken, Strafen zu mildern und gänzlich abzuwenden. Anschließend bitte eine Verlinkung auf Herrn Franken auf der Seite "Anwälte".


Zwangsvoll­streckungen

Sie haben erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten nun die Zwangsvollstreckung einleiten? Oder Sie sind nach dem erfolgreichen Abschluss eines Gerichtsverfahren im Besitz eines Urteils, mit dem der Schuldner zur Zahlung verurteilt wurde und wollen nun endlich Geld sehen? Vielleicht liegt auch der erste erfolglose Vollstreckungsversuch länger zurück und Sie wissen, dass der Schuldner nun wieder zu Geld gekommen ist?


Unsere Leistungen
Wir betreiben für Sie die Vollstreckung Ihrer Titel. Dabei bleiben wir immer "am Ball" und schöpfen alle Möglichkeiten aus, um zu einer erfolgreichen Vollstreckung zu gelangen.
Weiter unten haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt.



Weitere Rechts­gebiete

  • Sozialrecht
  • Reiserecht
  • Verwaltungsrecht, insbesondere Waffenrecht/Jagdrecht
  • Existenzgründungen
  • Existenzgründungsberatung
  • Fördermittelanträge
  • Verknüpfung von rechtlicher und steuerlicher Beratung u.a. unter Hinzuziehung von Wirtschaftsprüfern
  • Seminare für Unternehmen und Unternehmer
 
 
 
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