Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Göttingen, Herzberg & Nordhausen

Unsere Kanzleigeschichte

Die Kanzlei Melzer - Franken & Coll. ist eine moderne Kanzlei, die sich auf die umfassende Beratung und Vertretung von Mandanten, insbesondere in ausgewählten Rechtsgebieten spezialisiert hat. Die erforderliche Kompetenz wird durch unsere sich ständig weiter fortbildenden Anwälte garantiert. 

Unsere Philosophie

Die Kanzlei ist der Überzeugung, dass unsere Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn wir Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten. Hierzu gehört es auch, unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten...

Informationen zu unseren Anwaltskosten

Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein

Die Kanzlei ist stets bemüht, ihren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:

Erstberatung und Außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Die Kanzlei verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 190,- € zzgl. MwSt.

Sollen wir darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich unser Stundenhonorar ebenfalls auf 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.

Weitere Gebühren
In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Apraxa
Für Rechtsschutzversicherte, die bei einer Versicherung die mit der APRAXA Genossenschaft zusammenarbeiten gelten gesonderte Konditionen.