EuGH: Urlaubsansprüche vererblich!

Verstirbt ein Arbeitnehmer können Erben vom ehemaligen Arbeitgeber finanzielle Abgeltung für nicht genommen Urlaub des Erblassers verlangen.

Mit Urteil vom 06.11.2018 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass soweit das deutsche Erbrecht entgegenstehe, dieses unangewendet bleiben müsse.

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